Erster Erarbeitungszeitraum 2000/2001
Beschluss der Schulkonferenz am 9.5.2001
Fortschreibung zum Schuljahr 2005/2006
Neufassung zum Schuljahr 2006/2007 nach RS 26/04 unter Berücksichtigung des Orientierungsrahmens Schulqualität und der Ergebnisse der Visitation vom
Oktober 2005
Zu Punkt 1
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht können gemäß der zugewiesenen Stundenzahl gefördert werden. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, welche Fördermaßnahmen gebündelt werden können und ob die Teilnahme weiterer Schüler mit Förderbedarf sinnvoll ist. Der Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht, aber auch außerhalb der Stundentafel organisiert werden. Es ist in jedem Fall ein Förderplan zu erstellen und der Informationsaustausch zwischen Klassenleiter, Förderlehrkraft und Elternhaus zu sichern. Förderpläne sind spätestens halbjährlich zu aktualisieren. Gefördert wird die Zusammenarbeit mit den zeitweise anwesenden Sonderpädagogen, um hinsichtlich der begrenzten Stundenzahl die Förderkompetenz der Grundschullehrer zu stärken.
Zu Punkt 2Schüler mit diagnostizierten Teilleistungstörungen werden nur in Klasse 3 in einer regulären Fördermaßnahme gefördert. In den folgenden Jahrgangsstufen müssen im Rahmen der zugewiesenen Stunden Möglichkeiten des binnendifferenzierten Unterrichts oder allgemeinen Förderunterrichts genutzt werden. In den Elternberatungen sollen Möglichkeiten außerschulischer Fördermaßnahmen erörtert werden.
Zu Punkt 3Für jede Klassenstufe soll mindestens eine allgemeine Förderstunde zur Verfügung gestellt werden. Diese Stunde dient in der Regel der Förderung leistungsschwacher Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Teilnahme kann zeitlich begrenzt sein und wird mit den Eltern verbindlich vereinbart. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet die Förderung im Rahmen des leistungsdifferenzierten Unterrichts statt. Neben der Förderung leistungsschwacher Schüler sollen hier auch Aspekte der Begabtenförderung einfließen. Begabtenförderung ist auch im Rahmen der Kooperation mit dem Gymnasium Finow möglich.
Stundenzuweisung für Vertretungsreserve wird für Fördermaßnahmen genutzt. Im Vertretungsfall entfallen so bestimmte Maßnahmen. Förderstunden für den gemeinsamen Unterricht stehen für Vertretungsstunden in der Regel nicht zur Verfügung.